Entspannt in die Zukunft – altersgerechtes Wohnen

Selbst im Rentenalter ist das Leben noch von Veränderungen geprägt – gerade beim Thema Wohnen. Die Gründe können verschiedenster Art sein: Das Haus ist zu groß, die Treppe unüberwindbar oder die Rente reicht nicht für den Unterhalt der Immobilie. Bei Schumacher Immobilien kennen wir die verschiedenen Herausforderungen, die die Wohnsituation im Alter mit sich bringen kann und wissen, worauf es hier ankommt. Gerne beraten wir Sie und finden gemeinsam eine Wohnlösung mit Zukunft.

Neuer Lebensabschnitt – neue Herausforderung

Die Lebenssituation hat sich mit den Jahren geändert und irgendwann ist die Entscheidung getroffen: Es bedarf einer wohnlichen Veränderung. Altersgerechtes Wohnen stellt besondere Ansprüche an Häuser und Eigentumswohnungen, sowohl was die Immobilie selbst als auch die Umgebung betrifft. Der Verkauf der eigenen Immobilie zugunsten eines passenden Bungalows oder einer altersgerechten Erdgeschosswohnung ist auf den ersten Blick die einfachste Lösung. Aus unserer langjährigen Erfahrung am Immobilienmarkt von Rheinbreitbach, Bonn und Umgebung wissen wir von Schumacher Immobilien aber, wie schwierig die Umsetzung ist. Denn zum einen überwiegt bei vielen unseren Kunden der Wunsch, weiterhin in der gewohnten Immobilie wohnen zu bleiben. Zum anderen sind aufgrund der individuellen Ansprüche sowie der großen Nachfrage nur wenige passende altersgerechte Häuser oder Wohnungen verfügbar und diese wechseln meist nur zu hohen Preisen den Besitzer. Wir von Schumacher Immobilien unterstützen Sie dabei, dennoch eine Wohnlösung zu finden, die sowohl zu Ihren Wünschen als auch zu Ihren finanziellen Möglichkeiten passt.

Senioren am Fenster

Verkauf ohne Umzug

Immer wieder sprechen wir von Schumacher Immobilien mit Kunden, die sich altersbedingt in ihrer Immobilie nicht mehr zurechtfinden, aber Ihr geliebtes Heim und Umfeld dennoch nicht aufgeben möchten. Häufig ist die Immobilie nicht barrierefrei oder aber zu groß und verursacht unnötig hohe Kosten. Ist ein altersgerechter Umbau mit der Rente nicht zu stemmen oder wird die finanzielle Belastung durch den Unterhalt der Immobilie auf Dauer zu hoch, muss Rat her. Verkauf ohne umziehen zu müssen ist unter diesen Voraussetzungen der Wunsch Vieler. Zum Glück gewährt das deutsche Immobilienrecht Eigentümern hierfür verschiedene Möglichkeiten und wir helfen Ihnen dabei, die richtige zu finden.

Mitbenutzung trotz Verkauf dank des Wohnrechts

Erste Option: Die Eigentumswohnung oder das Einfamilienhaus zu veräußern, sich aber das sogenannte Wohnrecht sichern. Großer Vorteil dieser Rechtskonstellation ist, dass durch den Verkauf der Immobilie wichtige Einnahmen generiert werden, der ehemalige Eigentümer aber ein Nutzungsrecht an den Räumlichkeiten erhält – allerdings ebenfalls der neue Eigentümer. Zudem erlaubt das Wohnrecht, genau wie das Wohnungs- oder Nießbrauchrecht Familienangehörige oder Personal in der Wohnung aufzunehmen, was gerade für pflegebedürftige Menschen ein wichtiges Detail ist. Wichtig: Im Falle eines Umzugs, beispielsweise in ein Pflegeheim kann das Wohnrecht erlöschen.

Treppenlift

Wohnungsrecht für die eigenen vier Wände

Möchten Sie nach dem Verkauf jedoch nicht bloß ein Mitbenutzungsrecht an der Immobilie oder einem Teil davon, sondern den neuen Eigentümer vollständig von der Nutzung ausschließen, ist die Eintragung des Wohnungsrechts ins Grundbuch nötig. Beide Begriffe Wohnrecht und Wohnungsrecht werden zwar fälschlicherweise oft synonym verwendet, unterscheiden sich in diesem Punkt jedoch klar. Zudem gilt das Wohnungsrecht auch noch einem eventuellen Auszug – eine Rückkehr in die alte Immobilie ist hier also möglich. Genau wie beim Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht lassen sich auf diese Weise finanzielle Engpässe lösen und die wohnliche Zukunft sichern. Hier ist zu beachten, dass sich das Wohnrecht nur auf das Gebäude oder einen Teil davon bezieht. Für andere Teile des Grundstücks besteht deshalb möglicherweise keine Nutzungsberechtigung.

Nießbrauchrecht: Mehr Optionen für den Nießbraucher

Das Nießbrauchrecht gewährt noch umfassendere Rechte an der Immobilie und bietet deshalb zusätzliche interessante Möglichkeiten für den Verkäufer. Dieser ist nach der Veräußerung zwar nicht mehr Eigentümer, darf aber nahezu frei über die Immobilie verfügen. Einzige Ausnahmen bildet hier die Zerstörung oder der erneute Verkauf des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks. Anders als beim Wohn- oder Wohnungsrecht hat der Nießbraucher also zum einen die Möglichkeit, das aus dem Verkauf eingenommene Geld in einen altersgerechten Umbau zu investieren, zum anderen besteht auch die Möglichkeit, ungenutzte Teile der Immobilie zu vermieten und so die Rente dauerhaft aufzubessern. Zudem gilt das Nießbrauchrecht immer für ein gesamtes Grundstück und lässt sich nicht wie das Wohnungsrecht auf ein Gebäude oder nur einen Teil davon beschränken. Das Nießbrauchrecht endet übrigens genau wie das Wohnungsrecht nicht mit dem Auszug. Eine Vermietung ist also auch danach weiterhin möglich. Typischerweise enden Wohnungs- und Nießbrauchrecht, sofern vertraglich nicht anders vereinbart mit dem Ableben des Wohnberechtigten.

Schumacher Immobilien: Wir sind für Sie da

Bei Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen sind wir von Schumacher Immobilien als langjähriger Immobilienexperte in Bonn, Rheinbreitbach, Unkel, Bad Honnef sowie Umgebung gerne für Sie da und sorgen für Klarheit sowie Sicherheit. Gerne vermitteln wir Sie auch an einen verlässlichen Anwalt oder Notar aus unserem Partnernetzwerk, um tiefergehende rechtliche Fragen zu beantworten oder das Wohn-, Wohnungs- oder Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wohnen im Alter

Wann sollte ich mich mit dem Thema Wohnen im Alter auseinandersetzen?

Frühzeitig und damit möglichst noch bevor es zu Einschränkungen bei Gesundheit und Mobilität kommt. Oft wird das Wohnen im Alter erstmals thematisiert, wenn die eigenen Kinder aus dem Haus ausziehen oder ein Ehepartner verstirbt und die Immobilie damit zu groß wird. Wenn sich durch eine Krankheit bereits abzeichnet, dass sie auf die Hilfe Dritter angewiesen sein werden, sollten sich die Eigentümer baldmöglichst Gedanken um mögliche Alternativen machen.

Welche Rechte beinhaltet das Nießbrauchrecht an einer Immobilie?

Das Nießbrauchrecht gewährt dem Verkäufer einer Immobilie eine freie Verfügbarkeit über die Immobilie – von Verkauf oder Zerstörung abgesehen. Er darf beispielsweise altersgerechte Umbauten vornehmen oder ungenutzte Teile der Immobilie vermieten. Das Nießbrauchrecht bezieht sich nicht nur auf die Wohnung oder Teile davon, sondern umfasst immer das gesamte Grundstück.

Wie unterscheiden sich Wohn- und Wohnungsrecht?

Das Wohnrecht ermöglicht dem Verkäufer die weitere Nutzung der verkauften Immobilie. Sowohl ehemaliger als auch neuer Eigentümer haben ein Nutzungsrecht. Beim Wohnungsrecht wird der Eigentümer von der Nutzung völlig ausgeschlossen. Voraussetzung ist eine entsprechende Eintragung ins Grundbuch. Sowohl Wohn- als auch Wohnungsrecht erlauben die Aufnahme von Familie und Personal in der Wohnung, was vor allem für pflegebedürftige Menschen wichtig ist.

Wie lange gilt das Wohn-, Wohnungs- oder Nießbrauchrecht?

Das Wohnrecht gilt meist lebenslang und erlischt damit erst, wenn der Begünstigte verstirbt. Ansonsten bedarf die Löschung des Wohnrechts seiner Zustimmung oder einer Zwangsversteigerung. Dennoch sollten Sie das lebenslange Wohnrecht vertraglich festhalten, da es theoretisch möglich ist, einen anderen Zeitpunkt zu vereinbaren. Gleiches gilt für das Wohnungsrecht. Auch das Nießbrauchrecht gilt in der Regel bis zum Tode des Begünstigten. Es bleibt auch dann bestehen, wenn der Eigentümer der Immobilie verstirbt. Zu beachten ist, dass sich Wohn-, Wohnungs- und Nießbrauchrecht weder vererben noch verkaufen lassen.

Wohnen im Alter: Schumacher Immobilien ist für Sie da

Bei Fragen zu diesem oder ähnlichen Themen ist Schumacher Immobilien als langjähriger Immobilienexperte in Bonn, Rheinbreitbach, Unkel, Bad Honnef sowie Umgebung Ihr Ansprechpartner und sorgt für Klarheit sowie Sicherheit. Gerne vermittel ich Sie auch an einen verlässlichen Anwalt oder Notar aus unserem Partnernetzwerk, um tiefergehende rechtliche Fragen zu beantworten oder das Wohn-, Wohnungs- oder Nießbrauchrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen.