Erbschaftsimmobilien - mehr Entscheidungssicherheit mit Schumacher Immobilien

Eine vermachte Immobilie stellt die Erben vor viele Fragen, die trotz der oft schwierigen Zeiten einer schnellen Antwort bedürfen. Gerne stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite und finde mit Ihnen zeitnah die bestmögliche weitere Vorgehensweise. Dabei schauen wir gemeinsam uns die infrage kommenden Handlungsoptionen, namentlich Vermietung, Verkauf oder Selbstnutzung, genau an und wägen die jeweiligen Vor- und Nachteile ab, um dann zu einer für alle Parteien befriedigenden Lösung zu gelangen.

Immobilie geerbt – und nun?

Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Immobilien im Wert etlicher Milliarden vererbt und immer wieder stellt sich den Erben dieselbe Frage: Welche ist die beste Handlungsoption? Hier ist der Rat eines Maklers besonders wertvoll, denn vielen Betroffenen sehen sich einer solchen Situation nur einmal im Leben gegenüber. Grundsätzlich stehen drei Optionen offen:

  • Immobilie selber nutzen
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermieten

Die Selbstnutzung kann eine gangbare Option sein, wenn Erben beruflich und familiär nicht an den bisherigen Wohnort gebunden sind und dem nicht die Interessen einer Erbengemeinschaft entgegenstehen. Durch einen Verkauf hingegen steht den Erben ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, der weitere Optionen eröffnet. Hierzu ist es wichtig, zuvor den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln. Das gilt vor allem dann, wenn der Erlös aus dem Verkauf hinterher unter mehreren Erben aufgeteilt werden soll. Die Vermietung bietet auf der einen Seite den Vorteil einer zusätzlichen Einnahmequelle, kann aber durch die fortwährende Bewirtschaftung des Hauses und die in vielen Fällen nötigen Renovierungsmaßnahmen auch zur Belastung werden.

Beartungsgespräch mit Makler

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Welche der genannten Lösungen überhaupt infrage kommt, ist in den meisten Fällen von der Anzahl der Erben abhängig. Wer Alleinerbe ist, hat die volle Entscheidungsfreiheit darüber, wie mit der Immobilie zu verfahren ist. Bei Erbengemeinschaften ist es nötig, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Das wird umso schwerer, wenn sich die Erben untereinander nicht einig sind. Gerade im Falle einer angestrebten Eigennutzung kann es dann sehr schwierig werden, eine Übereinkunft zu finden, mit der alle einverstanden sind. Kommt es gar zu einem Streit zwischen den Erben, ist es umso mehr eine Frage der Expertise und Erfahrung des Maklers, das Beste aus der Situation zu machen. Die Praxis zeigt, dass der Verkauf in vielen Fällen die bestmögliche Verfahrensweise darstellt, um Probleme von vornherein zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an und schildern Sie mir Ihre Situation. Dank meiner langjährigen Immobilienerfahrung und meiner hervorragenden Kontakte zu Anwälten sowie Notaren aus der Region finde ich zeitnah und zuverlässig die individuell beste Lösung für Sie.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbschaftsimmobilien

Warum ist die Immobilienbewertung im Rahmen einer Erbschaft wichtig?

Nach einer Erbschaft steht die Frage im Raum, wie mit der Immobilie am besten verfahren werden soll: Veräußerung oder Eigennutzung sind Alternativen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist eine professionelle Immobilienbewertung wichtig. Nur so sind Eigentümer in der Lage, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Welcher Erbe hat bei einer Erbschaftsimmobilie Vorrang?

Generell gilt zunächst die gesetzliche Erbfolge. Hierbei werden Hinterbliebene in Kategorien mit absteigendem Anspruch eingeordnet. Zu den Erben erster Ordnung zählen beispielsweise die Kinder oder Ehepartner des Erblassers. Gibt es hier niemanden mit Erbanspruch, geht die Immobilie an die Erben zweiter Ordnung. Dies sind zum Beispiel die Eltern oder Geschwister. Insgesamt gibt es hier fünf Ebenen. Die gesetzliche Erbfolge kann mit einem Testament außer Kraft gesetzt werden. Jedoch nur teilweise: Aufgrund des sogenannten Pflichtteils geht ein Teil immer an den gesetzlichen Erben, auch dann, wenn der Erblasser im Testament einen anderen Erbempfänger festgelegt hat.

Ich habe eine Immobilie innerhalb einer Erbengemeinschaft geerbt - was ist zu beachten?

In Erbengemeinschaften bestehen oft gegensätzliche Interessen darüber, wie mit der Immobilie umzugehen ist. Bis zur Einigung ist es Aufgabe der Gemeinschaft, das Erbe zu verwalten und für die laufende Instandhaltung der Immobilie zu sorgen. Bei einem umfangreichen Nachlass empfiehlt es sich, einen Nachlassverwalter zu bestimmen, bei dem es sich sowohl um einen Miterben als auch einen Dritten handeln kann.

Was ist eine Schenkung bei Immobilien?

Im Rahmen einer Schenkung wird die Immobilie noch zu Lebzeiten des Eigentümers an mögliche Erben übertragen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten unter Miterben schon im Vorfeld vermeiden. Zudem ergeben sich hierdurch im Vergleich zum Vererben häufig auch steuerliche Vorteile.

Erbschaftsimmobilien: Schumacher Immobilien ist für Sie da

Bei Fragen zum Themen Erbschaftsimmobilien bin ich als langjähriger Immobilienexperte in Bonn, Rheinbreitbach, Unkel, Bad Honnef sowie Umgebung gerne für Sie da und sorge für Sicherheit bei der Entscheidungsfindung. Gerne vermittel ich Sie auch an einen verlässlichen Anwalt oder Notar aus unserem Partnernetzwerk, um tiefergehende rechtliche Fragen zu beantworten oder Sie bei weiteren Anliegen zu unterstützen.