Eine Scheidung hat weitreichende Konsequenzen für das gesamte weitere Leben. Eine gemeinsam bewohnte Immobilie des Ehepaares wird hierbei häufig zum Streitpunkt. Dank einer unabhängigen Beratung, wie am besten mit Ihrer Scheidungsimmobilie umzugehen ist, lassen sich viele Diskussionen vermeiden. Ich zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und wie Sie eine Entscheidung treffen, die beiden Seiten gerecht wird.
Welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen?
Im Rahmen einer Scheidung ist zunächst zu klären, wie die Eigentumsrechte an der Immobilie gelagert sind. Hat diese einer der beiden Partner mit in die Ehe gebracht und wurde eine Gütertrennung vereinbart, sind die Rechtsverhältnisse klar geregelt. Eine Einigung ist zu erzielen, wenn die Immobilie Teil einer Zugewinngemeinschaft ist oder gemeinsam durch das Ehepaar erworben wurde.
In diesem Fall kann Sie ein unabhängiger Makler begleiten und einvernehmliche Lösungen finden. Diese drei Optionen sind grundsätzlich im Scheidungsfall zu bedenken:
- Sie entscheiden sich für den Immobilienverkauf. Der Erlös des Verkaufs wird gemäß dem Ehevertrag an die beiden Ehepartner ausgezahlt. Hier übernimmt ein professionelles Maklerbüro die Abwicklung von Vermarktung und Verkauf, wie bei einer Verkaufsabsicht ohne Scheidungsfall.
- Die Immobilie wird durch einen der Partner übernommen. Hierbei ist eine anteilige Zahlung an den anderen Partner zu leisten. Mit einer verlässlichen Wertermittlung trägt ein Makler zur Festlegung des potenziellen Verkaufswertes bei.
- Ein Erhalt der Immobilie ist gewünscht, allerdings ohne eigene Wohnnutzung. Eine Vermietung mit den beiden Partnern im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft ist denkbar. Dieser Schritt ist nur bei gütlichen Scheidungen zu empfehlen, um sich nicht dauerhaft geschäftlich aneinander zu binden.