Immobilien in der Scheidung

Eine Scheidung hat weitreichende Konsequenzen für das gesamte weitere Leben. Eine gemeinsam bewohnte Immobilie des Ehepaares wird hierbei häufig zum Streitpunkt. Dank einer unabhängigen Beratung, wie am besten mit Ihrer Scheidungsimmobilie umzugehen ist, lassen sich viele Diskussionen vermeiden. Ich zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und wie Sie eine Entscheidung treffen, die beiden Seiten gerecht wird.

Welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen?

Im Rahmen einer Scheidung ist zunächst zu klären, wie die Eigentumsrechte an der Immobilie gelagert sind. Hat diese einer der beiden Partner mit in die Ehe gebracht und wurde eine Gütertrennung vereinbart, sind die Rechtsverhältnisse klar geregelt. Eine Einigung ist zu erzielen, wenn die Immobilie Teil einer Zugewinngemeinschaft ist oder gemeinsam durch das Ehepaar erworben wurde.

In diesem Fall kann Sie ein unabhängiger Makler begleiten und einvernehmliche Lösungen finden. Diese drei Optionen sind grundsätzlich im Scheidungsfall zu bedenken:

  • Sie entscheiden sich für den Immobilienverkauf. Der Erlös des Verkaufs wird gemäß dem Ehevertrag an die beiden Ehepartner ausgezahlt. Hier übernimmt ein professionelles Maklerbüro die Abwicklung von Vermarktung und Verkauf, wie bei einer Verkaufsabsicht ohne Scheidungsfall.
  • Die Immobilie wird durch einen der Partner übernommen. Hierbei ist eine anteilige Zahlung an den anderen Partner zu leisten. Mit einer verlässlichen Wertermittlung trägt ein Makler zur Festlegung des potenziellen Verkaufswertes bei.
  • Ein Erhalt der Immobilie ist gewünscht, allerdings ohne eigene Wohnnutzung. Eine Vermietung mit den beiden Partnern im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft ist denkbar. Dieser Schritt ist nur bei gütlichen Scheidungen zu empfehlen, um sich nicht dauerhaft geschäftlich aneinander zu binden.
Paar in der Scheidung

Besonderheiten bei der Kreditfinanzierung

Eine besondere Tücke bringen Scheidungsimmobilien mit sich, wenn ein zugehöriger Immobilienkredit zu tilgen ist. Sind beide Ehepartner als Vertragsnehmer eingetragen, bleiben Sie unabhängig vom Umgang mit der Immobilie Ansprechpartner für das Kreditinstitut. Dies führt bei wenig harmonischen Scheidungen zu großen Problemsituationen.

Beispielsweise ist ein Partner für die Tilgung der Restschuld verantwortlich, sofern der andere zahlungsunfähig ist. Eine Zwangsversteigerung droht, wenn die Tilgung nicht mehr ordnungsgemäß erfolgt. All dies ist unabhängig von der weiteren Nutzung der Immobilie und kann zu einem “Rosenkrieg” führen. Gerade deshalb empfiehlt es sich, eine fachkundige Beratung durch eine dritte Partei wie einen professionellen Immobilienmakler einzuholen.

Individuelle Besonderheiten der Scheidung abklären

Die praktische Erfahrung zeigt, dass jeder Scheidungsfall mit Besonderheiten einhergeht. Vielleicht gibt es Kinder, die nicht unter der Scheidung leiden sollen und für die eine Schenkung in späteren Jahren geplant wird. Oder eine weitere gemeinsame Nutzung mit einem Umbau zu zwei separaten Wohneinheiten ist gewünscht.

Was auch immer Sie im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie bewegt – ich berate Sie als fachkundiger und unabhängiger Branchenpartner!

Mann und Frau in der Scheidung

Immobilien in der Scheidung: Schumacher Immobilien ist an Ihrer Seite

Bei Fragen zum Themen Scheidungsimmobilien bin ich als langjähriger Immobilienexperte in Bonn, Rheinbreitbach, Unkel, Bad Honnef sowie Umgebung gerne für Sie da und sorge für Sicherheit bei der Entscheidungsfindung. Gerne vermittel ich Sie auch an einen verlässlichen Anwalt oder Notar aus unserem Partnernetzwerk, um tiefergehende rechtliche Fragen zu beantworten oder Sie bei weiteren Anliegen zu unterstützen.