Energieschutzausweis

Energieausweis für Gebäude nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 01.11.2020

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Anhaltspunkte zu den zu erwartenden Heizkosten. Durch den Ausweis wird der Energiestandard von Gebäuden vergleichbar.

Informationen des BMI zum Energieausweis

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • bei Verkauf von Gebäuden und Gebäudeteilen (ab 01/2009)
  • bei Vermietung von Gebäuden und Gebäudeteilen (ab 01/2009)
  • bei Neubau und größerer Sanierung von Gebäuden (ab 10/2007)
  • bei Verkauf oder Vermietung von Nichtwohngebäuden (ab 06/2009)

Wann wird KEIN Energieausweis benötigt?

  • bei Eigentumswechsel durch Erbe oder Zwangsversteigerungen
  • gegenüber Mietern in bestehenden Mietverhältnissen
  • bei Selbstnutzung im Eigenheimbereich
  • für denkmalgeschützte Gebäude
  • für Gebäude mit eine Nutzfläche bis zu 50 m²

Kosten

Eine Gebührenordnung für die Erstellung eines Energieausweises gibt es nicht.

Ein verbrauchsorientierter Ausweis basiert nur auf die Unterlagen mit denen der Verbrauch belegt wird und bei seriösen Ausstellern auf einer kurzen Besichtigung des Gebäudes. Hier liegen die Kosten ab ca. 55,- € für ein Zweifamilienhaus.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist schon aufgrund der vielen technischen Daten die erfasst werden müssen aufwendiger und damit teurer und fängt bei ca. 300,- € an. Hier gilt, je mehr Daten durch vorhandene Bauunterlagen erbracht werden können, desto weniger Aufwand hat der Ersteller des Ausweises.

Vorsicht bei kostengünstigen Angeboten z.B. für den Bedarfsausweis über das Internet. Der Ausweisaussteller muss sich ein Bild des Gebäudes machen können, um die Angaben des Eigentümers auf Plausibilität prüfen zu können, dies wird leider nicht immer gemacht.

Ratsam ist es einen Vertrag mit dem Aussteller eines Energieausweises zu machen und klar zu regeln, wer welche Unterlagen beschafft. Stellt man erst später fest, dass man z.B. keine genauen Maße des Gebäudes vorlegen kann, würde ein neues Aufmaß die Kosten schon in die Höhe treiben. (Die hier angegeben Kostenbeispiele wurden bei lokalen Anbietern ermittelt und können je nach Anbieter variieren!)

Der Eigentümer hat die Wahl zwischen zwei Arten des Energieausweises

1. Verbrauchsorientiert

dazu benötigt werden:
– Heizkostenabrechnungen
– Rechnungen Energielieferant
– oder Verbrauchsmessungen

der letzten 36 Monate für das gesamte Gebäude! Die Unterlagen müssen lückenlos vorhanden sein.

2. Bedarfsorientiert

dabei werden die Bauteile energetisch bewertet wie z.B. – Aussenwände – Fenster – Dachflächen – Bodenplatten – Außenbauteile – Anlagentechnik

Der Eigentümer hat keine Wahl,wenn das Gebäude weniger als 5 Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 1. Nov. 1977 gestellt wurde und das Objekt nicht später dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 angepasst wurde. Ein bedarfsorientierter Energieausweis muss dann erstellt werden.

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Der Energieausweis besteht aus mind. 4 Seiten:

1. Allgemeine Angaben
2. Berechneter Energiebedarf
3. Erfasster Energieverbrauch
4. Erläuterungen

 

Ein Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit.