Immobilien zum Kauf: Hier finden Sie Ihr Traumhaus

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen die Erfüllung eines Lebenstraums. Damit Sie sich diesen Traum in Rheinbreitbach so stressfrei wie möglich erfüllen, steht Ihnen Schumacher Immobilien mit großer Erfahrung zur Seite. Finden Sie online die passende Immobilie nach Ihren Vorstellungen oder beauftragen Sie mich mit der Suche. Gerne ebne ich Ihnen den Weg zu Ihrem neuen Zuhause und stehe Ihnen beratend bei dieser Lebensentscheidung zur Seite.

Meine aktuellen Immobilien finden Sie auf

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Vermietung und Verkauf in der Region um Linz am Rhein, Unkel, Bad Honnef und Bonn.

Einfach und stressfrei zur Wunschimmobilie

Ob in Unkel, Bad Honnef oder Bonn, als regionaler Immobilienpartner helfe ich Ihnen in der Grenzregion zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter. Aktuell finden Sie auf dieser Seite einige Objekte, die vielleicht genau Ihren Vorstellungen von einem Haus oder einer Eigentumswohnung entsprechen. Beim jeweiligen Eintrag finden Sie umfassende Informationen zum Objekt, oft ist auch eine virtuelle 360°-Besichtigung integriert.

Wenn Sie ein konkretes Kaufinteresse für eines der präsentierten Objekte haben, kommen Sie auf mich zu. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen Besichtigungstermin und zeige Ihnen persönlich die Besonderheiten der jeweiligen Immobilie.

Starke Beratung und gezielte Suche

Aktuell ist online nicht das Passende für Sie dabei? Kein Problem. Mit meiner Erfahrung als Immobilienmakler von über einem Jahrzehnt im Umkreis von Unkel, Rheinbreitbach bis Bonn, bin ich der erste Ansprechpartner für viele Verkäufer der Region. Immer wieder kommen neue Objekte hinzu, deshalb lohnt sich ein regelmäßiger Blick in meine Angebote.

Sie konnten keine Immobilie in meinem Portfolio finden, die Ihren Vorstellungen entspricht? Dann hinterlassen Sie gerne einen Suchauftrag bei mir und schildern Sie mir Ihre Vorstellungen von der idealen Immobilie. Gerne begebe ich mich für Sie auf die Suche und freue mich, wenn ich Ihnen schon bald das Wunschobjekt in unserer Region präsentieren kann.

Mehrfamilienhaus

Full-Service für einen stressfreien Immobilienkauf

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist mit vielen Formalitäten verbunden. Gerade private Käufer scheuen die anfallenden Schritte, die von der Ausarbeitung einer sicheren Finanzierung bis zum Notartermin reichen. Hier begleite ich Sie mit Feingefühl und biete Ihnen einen umfassenden Service, mit dem Sie sich um nichts kümmern müssen.

Von der Suche über die Ausarbeitung der Kaufverträge bis zum Notartermin gestalte ich den Immobilienkauf so einfach wie möglich. Eine kostenlose Erstberatung ist für mich selbstverständlich. Schreiben Sie mir noch heute eine Nachricht oder rufen Sie mich an. Ich freue mich auf Ihren Kontakt.

Häufige Fragen zu Immobilien

Zusätzlich zum Kaufpreis fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an – die Kaufnebenkosten. Zu diesen gehören:

  • die Notargebühren
  • die Grunderwerbsteuer des jeweiligen Bundeslandes
  • die Gebühren für Eintragungen im Grundbuch

Weitere Kaufnebenkosten, deren Höhe jedoch unterschiedlich ausfallen kann:

  • Provision für den Makler
  • Nebenkosten für die Finanzierung
  • Kosten für Umzug bzw. Renovierung/Modernisierung

Der Kaufprozess wird mit der Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer abgeschlossen, nachdem der Kaufpreis gezahlt wurde. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt meist Wochen später und ist reine Formsache.

Folgende Punkte sollten dabei erfasst werden:

  • Adresse des Kaufobjekts und Datum der Übergabe
  • Adresse und Telefonnummer der Käufer und der Verkäufer
  • Zählerstände und die Kontaktdaten der bisherigen Versorger für Gas, Wasser, Strom
  • Informationen zur Gebäudeversicherung (Wechsel zu einem anderen Versicherer ist für die neuen Eigentümer innerhalb 4 Wochen nach Grundbucheintrag möglich)
  • bei Bedarf individuelle Vereinbarungen
  • Unterschrift von Käufer und Verkäufer

Der Notartermin zum Abschluss des Kaufvertrages bedeutet nicht, dass das Eigentum an der Immobilie bereits übergeht – dazu ist die Grundbucheintragung des Käufers als neuer Eigentümer notwendig. Allerdings können zwischen diesen beiden Terminen durchaus Wochen liegen, denn zunächst muss der Käufer den Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlen. Um dem Käufer die notwendige Sicherheit zu gewährleisten, dass die Immobilie nicht anderweitig veräußert wird, wird zunächst eine Auflassungsvormerkung (Reservierung) für den Käufer im Grundbuch des Objekts eingetragen. Diese Eintragung wird nach Umschreibung des Objekts auf den Käufer wieder gelöscht.

Der wirtschaftliche Übergang, also der Zeitpunkt, ab dem der Käufer Lasten und Nutzen der Immobilie übernimmt, wird jedoch unabhängig von diesem Vorgang vertraglich vereinbart und ist in der Regel der Zeitpunkt der vollständigen Kaufpreiszahlung.

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register und wird im Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt. Dort sind für jegliche Grundstücke und Immobilien die Eigentumsverhältnisse dokumentiert – inklusive eventueller Lasten und Rechte Dritter. Dazu können Banken gehören, die aus Sicherheitsgründen eine Grundschuld eingetragen haben, aber auch Wohn-, Nießbrauch- oder andere Rechte, die das Objekt oder Grundstück belasten. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, ist in drei Abteilungen (I,II,III) aufgeteilt und nicht für jeden einsehbar. Daher sollten sich Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie den Grundbuchauszug von den Verkäufern aushändigen lassen. Wird das Objekt finanziert, muss man spätestens der finanzierenden Bank einen Grundbuchauszug (der nicht älter als drei Monate sein darf) des Objekts vorlegen. Eintragungen in Abteilung I des Grundbuchs sind die Eigentumsverhältnisse. Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs könnten zum Beispiel sein:

  • Wohnrechte und Nießbrauchrechte Dritter
  • Geh-, Fahr, und Leitungsrechte
  • Sanierungsvermerk der Stadt
  • Vorkaufsrecht

Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs:

  • Eintragungen der Banken zur Absicherung von Krediten
  • Eintragungen von Bürgschaften, die durch den Eintrag im Grundbuch abgesichert wurden

Grundsätzlich sollten sich Käufer über alle Details, die im Grundbuch stehen, informieren und sich bei Fragen an einen Makler oder auch an einem Notar wenden. Oft sind Eintragungen veraltet und wurden im Laufe der Jahre nicht gelöscht, was im Zusammenhang des Verkaufs dann gemacht wird. Vorhandene Geh-, Fahr, und Leitungsrechte in Abteilung II bleiben meist bestehen. Der Käufer übernimmt ein Grundbuch in Bezug auf die Eintragungen in Abteilung III (Banken/Bürgschaften) immer lastenfrei. Dies bedeutet, dass spätestens mit der Kaufpreiszahlung die alten Eintragungen gelöscht werden.

Dieses Recht bezieht sich auf das dokumentierte Kaufinteresse einer Person oder einer Institution an einer Immobilie, einem Grundstück oder einer Sache im Grundbuch. Wichtig zu wissen: Sollte der Vorkaufsberechtigte das Objekt nicht zu dem veranschlagten Kaufpreis kaufen wollen, kann er auf das Vorkaufsrecht verzichten, indem er den Verzicht bei einem Notar beurkunden lässt. Das erleichtert anderen Kaufinteressenten die Finanzierung. Macht der Vorkaufsberechtigte dies nicht, muss man erst mit einem Kaufinteressenten den Kauf beurkunden lassen. Erst nach der Beurkundung wird der Vorkaufsberechtigte durch den Notar angeschrieben und muss bei Kaufinteresse in den beurkundeten Vertrag des eigentlichen Kaufinteressenten eintreten oder spätestens dann verzichten. Die landläufige Meinung, dass man mit einem Vorkaufsrecht auf jeden Fall ein Objekt erwerben kann, ist daher falsch. Man muss erst die verhandelten Bedingungen des beurkundeten Kaufvertrags akzeptieren. Mit dem Vorkaufsrecht wird man durch die Eintragung im Grundbuch bei einem Verkauf zumindest berücksichtigt.